
Während in Belke-Steinbeck über mögliche Rettungsmodelle für die Lukaskirche diskutiert wird, laufen auch in den anderen Ortsteilen die ersten Gespräche über die Zukunft der kirchlichen Gebäude. Am Dienstagabend tagte das Team in Pödinghausen – gut besucht mit 24 Menschen. Noch ging es dort weniger um konkrete Konzepte als um einen ersten Austausch über die Lage.
„Es war durchaus eine sehr harmonische Sitzung“, sagte Presbyterin Marie-Luise Brockmann-Lachmuth. Ideen seien an diesem Abend noch nicht ausgetauscht worden, dafür sei die Situation noch zu frisch und zu komplex. „Es ist ganz einfach schwierig“, so Brockmann-Lachmuth. Die inhaltliche Arbeit wolle man in der nächsten Sitzung in Angriff nehmen.
Auch in Westerenger steht die Gemeinde noch am Anfang des Prozesses. Dort geht es zunächst um Klarheit über die Fakten. „Wir möchten gerne Zahlen haben“, sagte Presbyterin Sandra Jürging. Konkret gehe es darum zu wissen, was das Gemeindezentrum in Westerenger überhaupt kosten soll. Einen ersten Interessenten habe es bereits gegeben. Dabei gehe es jedoch ausdrücklich nicht um das höchste Gebot, sondern um „verträgliche Lösungen“, die zum Ort und zur Nachbarschaft passen und mit denen viele Leben können.
Eine Sorge, die in vielen Gesprächen immer wieder auftaucht, wies Jürging zurück. „Der Superintendent hat uns zugesichert, dass die Gemeinde entscheidet, wer die Kirchen kaufen kann.“ Die Befürchtung, dass etwa eine Sekte die Gebäude übernehmen könnte, sei unbegründet. Jeder potenzielle Käufer werde „auf Herz und Nieren geprüft“. Auch in der Nachbargemeinde Kirchlengern seien bereits Angebote abgelehnt worden, weil Konzepte zu undurchsichtig gewesen seien.
Nicht alles, was theoretisch denkbar wäre, ist baurechtlich überhaupt möglich. Eine Disco etwa scheidet allein wegen der Lage in einem Wohngebiet aus. Andere Ideen seien hingegen willkommen. Klar ist allerdings: Für jede neue Nutzung wäre in jedem Fall eine offizielle Nutzungsänderung erforderlich.
Bevor eine Kirche überhaupt verkauft werden kann, steht zudem ein formaler Schritt an: die Entwidmung, oft auch Entweihung genannt. Damit verliert das Gebäude seinen Status als Gotteshaus und gilt rechtlich nicht mehr als sakraler Raum. In der Regel geht diesem Schritt ein letzter Gottesdienst voraus. Erst danach kann die Kirche wie eine normale Immobilie veräußert werden. Auch dann entscheidet nicht allein der Preis: Der Kirchenkreis und die Gemeinde prüfen, wer kaufen darf und was mit dem Gebäude geschehen soll. Wer eine Kirche erwerben möchte, braucht für den Umbau und die neue Nutzung Genehmigungen der Stadt – erst dann kann aus dem ehemaligen Gotteshaus ein Ort mit neuer Bestimmung werden.
